Psychologische Begutachtung bei Antrag auf einen Sprachfehler bei der theoretischen Führerscheinprüfung

Gem. § 3(6) der Führerscheingesetz-Fahrprüfungsverordnung FSG-PV steht einem Kandidaten/einer Kandidatin ein Sprachhelfer zu, wenn er/sie nicht lesen oder gelesene Texte nicht verstehen kann.

Dies muss durch Beibringung eines psychologischen Gutachtens beantragt werden.

Ablauf: Explorationsgespräch und Leistungsdiagnostik (u. a. Überprüfung des Leseverständnisses mittels standardisierter Testdiagnostik)
Dauer: ca. 1,5 Stunden
Befund: Übermittlung innerhalb weniger Tage
Honorar: € 149,- (umsatzsteuerbefreit)

Mag. Gilda-Andrea Langer

T +43 (0)2682/64810

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