Waffenpsychologische Gutachten
Laut dem geltenden Waffengesetz verlangt die Behörde von BewerberInnen einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder eines Waffenpasses die Beibringung eines klinisch-psychologischen Gutachtens hinsichtlich deren Verlässlichkeit. Die Fragestellung lautet, ob die betreffende Person unter psychischer Belastung dazu neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.
UNTERSUCHUNGSORTE: Wien, Eisenstadt, Wimpassing/Leitha, Neusiedl/See, Oberwart, Oberpullendorf, Güssing, Wolkersdorf, Groß Enzersdorf
Bei Erstantrag
- um eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Waffenpass
Dauer: ca. 1,5 Std.
Honorar: € 236,- (Tarif lt. 1. WaffV gesetzlich festgelegt, unecht steuerbefreit)
Nach behördlicher Aufforderung
- für Besitzer einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder eines Waffenpasses
Dauer: ca. 3,0 – 5,0 Std. (anlassbezogen)
Honorar: € 600,- (unecht steuerbefreit)
Mag. Gilda-Andrea Langer
02682/64810