Waffenpsychologische Gutachten

Laut dem geltenden Waffengesetz verlangt die Behörde von BewerberInnen einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder eines Waffenpasses die Beibringung eines klinisch-psychologischen Gutachtens hinsichtlich deren Verlässlichkeit. Die Fragestellung lautet, ob die betreffende Person unter psychischer Belastung dazu neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.

UNTERSUCHUNGSORTE: Eisenstadt, Oberwart (auf Anfrage)

Bei Erstantrag

  • um eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Waffenpass
Dauer: ca. 1,5 Std.
Honorar: € 236,- (Tarif lt. 1. WaffV gesetzlich festgelegt, unecht steuerbefreit)

Nach behördlicher Aufforderung

  • für Besitzer einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder eines Waffenpasses
Dauer: ca. 3,0 – 5,0 Std. (anlassbezogen)
Honorar: € 600,- (unecht steuerbefreit)

Mag. Gilda-Andrea Langer

T +43 (0)2682/64810

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