Ausbildungseinrichtungen verlangen den Nachweis der psychischen Eignung mittels Gutachten.
Die Feststellung der psychischen Eignung zur Ausübung des klinisch-psychologischen und/oder gesundheitspsychologischen Berufes auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens gemäß § 7 PG umfasst eine
- Persönlichkeitsdiagnostik
UNTERSUCHUNGSORT: Eisenstadt
| Dauer: | ca. 1,5 Std. |
| Honorar: | € 250,- (umsatzsteuerbefreit) |
Gratis Rückruf
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