- plötzlicher Tod / Suizid B. eines Angehörigen oder Mitarbeiters
- plötzliche Kündigung
- Scheidung
- folgeschwerer Arbeitsfehler
- Arbeitsunfall
- Verkehrsunfall
- jegliche Form von psychischer und physischer Gewalt
- Stalking
- Mobbing
- Bedrohung
- Vergewaltigung
- Erpressung
Erlebt man solche Situationen als unmittelbar Betroffener, Zeuge oder Einsatzkraft, bedingt dies zumeist den Verlust des seelischen Gleichgewichts und kann zu Hilflosigkeit, Ohnmacht und Verzweiflung führen. Konkrete Interventionen – wenn sie durch geschultes Personal, zum richtigen Zeitpunkt, im richtigen Setting, für die richtige Personengruppe und unter bestimmten Rahmenbedingungen getätigt werden – können helfen, potentiell traumatisierte Personen rascher in ihre Funktion, und damit ins Alltagsleben, zurückkehren zu lassen. Zum Einsatz kommen Maßnahmen, die sowohl für Einzelpersonen als auch Gruppen und Großgruppen geeignet sind, um deren Aufrechterhaltung und Wiedererlangung der psychischen Stabilität zu unterstützen.
Viele große Firmen, öffentliche Einrichtungen und Blaulichtorganisationen tragen für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ihrer MitarbeiterInnen Sorge: Sei es, indem sie Unterstützung von eigenen betriebsinternen Peers (psychologischen Ersthelfern) oder externen Facheinrichtungen (Anforderung nach Indikationsliste im jeweiligen Anlassfall) anfordern.
Die Sicherstellung einer solchen Unterstützung erfordert in jedem Fall einen konkreten Handlungsplan, der die Einbettung eines Notfallpsychologischen Systems in die eigene Organisation gewährleistet.