Laut dem geltenden Waffengesetz verlangt die Behörde von BewerberInnen einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder eines Waffenpasses die Beibringung eines klinisch-psychologischen Gutachtens hinsichtlich deren Verlässlichkeit. Die Fragestellung lautet, ob die betreffende Person unter psychischer Belastung dazu neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.
UNTERSUCHUNGSORTE: Eisenstadt, Oberwart (auf Anfrage)
Bei Erstantrag
- um eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Waffenpass
Dauer: | ca. 1,5 Std. |
Honorar: | € 236,- (Tarif lt. 1. WaffV gesetzlich festgelegt, unecht steuerbefreit) |
Nach behördlicher Aufforderung
- für Besitzer einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder eines Waffenpasses
Dauer: | ca. 3,0 – 5,0 Std. (anlassbezogen) |
Honorar: | € 600,- (unecht steuerbefreit) |
Gratis Rückruf
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