Gem. § 3(6) der Führerscheingesetz-Fahrprüfungsverordnung FSG-PV steht einem Kandidaten/einer Kandidatin ein Sprachhelfer zu, wenn er/sie nicht lesen oder gelesene Texte nicht verstehen kann.
Dies muss durch Beibringung eines psychologischen Gutachtens beantragt werden.
Ablauf: | Explorationsgespräch und Leistungsdiagnostik (u. a. Überprüfung des Leseverständnisses mittels standardisierter Testdiagnostik) |
Dauer: | ca. 1,5 Stunden |
Befund: | Übermittlung innerhalb weniger Tage |
Honorar: | € 149,- (umsatzsteuerbefreit) |
Gratis Rückruf
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