Entwicklungsdiagnostik

Eine fundierte klinisch-psychologische Diagnostik hilft dabei abzuklären, ob und in wieweit bei Ihrem Kind eine Entwicklungsverzögerung vorliegt und eine Entscheidung zu treffen, ob und welche Behandlungsschritte gegebenenfalls sinnvoll wären.

Wir bieten Entwicklungsdiagnostik für Kinder ab 3 Jahren an.  Meist ist dabei eine Intelligenzdiagnostik inkludiert.

Die Begutachtung erfolgt mittels standardisiertem Prozess mit wissenschaftlich anerkannten psychologischen Methoden und setzt sich wie folgt zusammen:

  • ausführliches Explorationsgespräch mit einem oder beiden Elternteilen, bzw. mit dem/der Betreuerin, wenn es sich um ein fremduntergebrachtes Kind handelt
  • Testungsphase (Verhaltensbeobachtung, Einsatz standardisierter psychologischer Testverfahren)

Im klinisch-psychologischen Befund werden jedenfalls eine oder mehrere Empfehlungen für weitere Behandlungsstrategien angeführt.

Beispiele für Fragestellungen

  • motorisches Entwicklungsdefizit (Grobmotorik, Feinmotorik, Visuomotorik)
  • sprachliches Entwicklungsdefizit (Sprachstörungen, Aussprache, Sprachverständnis, Wortschatz, Leseverständnis)
  • kognitives Entwicklungsdefizit (Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Informationsverarbeitung, logisches Denken)
  • soziales / emotionales Entwicklungsdefizit
  • schulische Leistungsfähigkeit (z. B. Schuleingangsdiagnostik/Schulreife)
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsfähigkeit
  • Teilleistungsstörungen:
    • Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie)*
    • Rechenstörung (Dyskalkulie)*
    • Integrationstestungen für Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen, z. B. sonderpädagogischer Förderbedarf (SPF) für Kindergärten und Schulen

Je nach Alter Ihres Kindes beinhaltet eine Entwicklungsdiagnostik auch die Anstrengungsbereitschaft, die Leistungsfreude, den Umgang mit Belohnungsaufschub und die Beurteilung der Theory of mind (der Fähigkeit, die Welt aus dem Blickwinkel anderer zu betrachten).

*Die Kosten für eine Überprüfung auf eine Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie) oder eine Rechenstörung (Dyskalkulie) werden von der Kassa nicht übernommen. Die Kosten hierfür betragen zwischen € 150,- und € 240,- (je nach Untersuchungsumfang und Schulstufe Ihres Kindes).

Dauer: je nach Fragestellung ein bis drei Termine notwendig (Voranmeldung ca. 5 – 7 Wochen)

Kassenvertrag: Bei Inanspruchnahme Ihrer Krankenkassa übernimmt diese das gesamte Honorar (Ausnahme*: Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten wie Lese-, Rechtschreibstörung, Rechenstörung). Hierfür benötigen Sie im Vorfeld eine Überweisung Ihres Hausarztes, Ihres Kinderarztes oder eines Facharztes für Neurologie/Psychiatrie, die eine präzise Fragestellung und Verdachtsdiagnose beinhaltet.

Mag. Gilda-Andrea Langer

T +43 (0)2682/64810

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