Änderungen Waffengesetz
Derzeit wird an eine Änderung des Waffengesetztes gearbeitet (Waffengesetznovelle 2018). Welche genauen Änderungen darin enthalten sein werden, ist noch unklar, da die Begutachtungsphase noch nicht begonnen hat. In Diskussion stehen jedenfalls auch Änderungen, die die waffenpsychologische Begutachtung von neuen Antragstellern einer WBK Waffenbesitzkarte oder eines WP Waffenpasses betreffen. Thema ist auch hier der sog. Gutachtentourismus. Denn derzeit sieht die Gesetzeslage vor, dass die waffenpsychologische Untersuchung unabhängig vom Ergebnis der völligen Verschwiegenheit von Seiten des psychologischen Gutachters unterliegt. Dies ermöglicht natürlich nach einem evt. negativen Ausgang der Begutachtung das Aufsuchen eines anderen psychologischen Gutachters. Wie hoch allerdings die Anzahl an Antragstellern ist, die diese Möglichkeit nutzen, ist nicht bekannt.