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Mag. Gilda-Andrea Langer

Neues Waffengesetz – Meldepflicht von „Negativ-Gutachten“

21. Jänner 2019/in Waffenpsychologie/von Mag. Gilda-Andrea Langer

Nun ist es wirklich durchgegangen. Das Waffengesetz ändert sich. Mit 14. Dezember 2019 haben wir waffenpsychologischen Gutachter jede Person, welche „negativ“ beurteilt wird, der zuständigen (Wohnsitz-)Behörde zu melden. So möchte man den Gutachtentourismus einschränken. Dort werden die entsprechenden Daten gesammelt und es kommt bei einer „Negativ-Meldung“ zu einer Sperre. Beim ersten negativen Gutachten, das der Behörde gemeldet wird, tritt eine Sperre von 6 Monaten in Kraft (d.h. in diesem Zeitraum würde ein positiven Zweitgutachten nicht akzeptiert werden). Liegen der Behörde 3 negative Gutachten vor (nur möglich in einem Zeitraum von 18 Monaten), dann wird diese Person für 10 Jahren (!) ab Ausstellung des dritten negativen Gutachtens gesperrt! Vgl. Änderung des Waffengesetzes 1996 vom 22.12.2018 §8(7).

https://www.langer-psychologie.at/wp-content/uploads/2023/10/logo.svg 0 0 Mag. Gilda-Andrea Langer https://www.langer-psychologie.at/wp-content/uploads/2023/10/logo.svg Mag. Gilda-Andrea Langer2019-01-21 08:00:502024-02-11 16:24:35Neues Waffengesetz – Meldepflicht von „Negativ-Gutachten“

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