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Mag. Gilda-Andrea Langer

Waffenbesitzkarte vs. Waffenpass

17. September 2018/in Allgemein/von Mag. Gilda-Andrea Langer

Die Mehrzahl der Antragsteller wollen eine Waffenbesitzkarte erwerben. Diese berechtigt zum Besitz, jedoch nicht zum Tragen der Waffe außerhalb der eigenen Liegenschaft. Meist liegen die Motivationsgründe in sportlichen Aspekten (Sportschütze – viele kommen vom Bogenschießen oder besitzen bereits eine Langwaffe. In den vielen Schützenvereinen kann man hier üben und auch an Wettbewerben teilnehmen). Seltener wird ein Antrag gestellt, um ein Erbe anzunehmen (z.B. Großvater, der eine FFW – Faustfeuerwaffe besaß). Der seltenste Grund, den ich in meiner Praxis erlebe ist die Selbstverteidigung. Prinzipiell steht jedem in Österreich das Recht zu, eine Waffe aus Gründen der Selbstverteidigung zu besitzen, jedoch sollte man sich dies in der Praxis gut durchdenken, denn die Waffe muss auch zu Hause entsprechend verwahrt sein.

Selten wird ein Antrag auf einen Waffenpass gestellt. Dieser Berechtigung nicht nur zum Besitz, sondern eben auch zum Führen der Waffe außerhalb der eigenen Liegenschaft. Hierfür muss aber ein besonderer Bedarf dargelegt werden, welcher sich nicht nur daraus ergibt, dass man größere Geldbeträge transportieren muss. Bedarf wäre z.B. Security / Bodyguards. Hier ist die Behörde jedoch sehr streng und gewährt wirklich nur im speziellen Fall den Antrag.

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